Die WLF ist keine allgemeine Wohnungsbaugesellschaft. Unser Auftrag ist es, Wohnraum für Menschen bereitzustellen, die für den Betrieb des Landkreises und seiner Einrichtungen unverzichtbar sind – und die auf dem freien Wohnungsmarkt in der Region Freising kaum noch eine realistische Chance haben. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wir vermieten nicht an die allgemeine Öffentlichkeit, führen keine Wartelisten und sind über keine Wohnungsplattform erreichbar.
Wohnraum der WLF steht ausschließlich Beschäftigten folgender Einrichtungen zur Verfügung:
Ob weitere Einrichtungen oder Berufsgruppen künftig einbezogen werden, hängt von der Entwicklung unseres Bestands und den Beschlüssen des Aufsichtsrats ab.
Wir vergeben Wohnraum nicht auf Eigeninitiative der Interessenten, sondern über strukturierte interne Vorschlagsverfahren. Das läuft in der Regel so ab:
Freie Wohnungen werden intern gemeldet. Betriebs- und Personalräte der berechtigten Einrichtungen schlagen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vor. Die WLF prüft die Eignung und stimmt die Vergabe ab.
Eine direkte Bewerbung bei der WLF ist nicht möglich und führt leider auch nicht zu einer Berücksichtigung.
Wenn Sie bei einer der berechtigten Einrichtungen beschäftigt sind und Bedarf an einer Wohnung haben, ist der richtige erste Schritt der Kontakt zu Ihrem Betriebs- oder Personalrat. Dieser kann Sie für das interne Vorschlagsverfahren vorschlagen, sofern Wohnraum verfügbar ist.
Bitte wenden Sie sich nicht direkt an die WLF – wir können Einzelanfragen zu freien Wohnungen aus organisatorischen Gründen nicht bearbeiten.